Bericht: CGM und die Kostenübernahme durch die Kassen

Erstes Urteil wurde gefällt

Die Krankenkassen haben sich in der Vergangenheit stark gegen die Kostenübernahme für das kontinuierliche Glukosemonitoring gewehrt. Die Argumentation hierfür war, dass es sich bei der CGM um eine neue Behandlungsmethode handle, die ohne positive Bewertung durch den gemeinsamen Bundesausschuss nicht abrechnungsfähig sei. Jetzt gibt es ein erstes rechtskräftiges Urteil zur CGM-Kostenübernahme.

Der Fall

Ein 39-jähriger Mann reichte die Kostenübernahme für das CGM bei seiner Krankenkasse ein und erhielt eine Ablehnung. Auch sein Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass eine CGM nicht notwendig sei und es alternative Therapieformen gebe. In der nächsten Instanz zog er vor das zuständige Sozialgericht und beantragte dort die Kostenübernahme. Das Sozialgericht Detmold verurteilte in diesem Verfahren die Krankenkasse zur Kostenübernahme. Weitere Informationen zu diesem Fall erhalten Sie im Artikel, der von Subkutan-Online veröffentlicht wurde, den wir als PDF weiter unten online gestellt haben. Darüber hinaus können Sie auch das Urteil des Sozialgerichts Detmold hier einsehen.