Stellungnahme: Versorgungsvertrag zwischen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (VDEK)

Ziel dieser Vereinbarung ist es, Kosten für das „Gesundheitssystem“ im Bereich der Blutglukoseselbstmessung einzusparen. Bei der vorgesehenen „zwangsweisen“ Umstellung von Blutzuckermessgeräten durch den Apotheker auf günstigere Geräte wird nicht berücksichtigt, dass es relevante Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen Messgeräten gibt (z.B. bei der Genauigkeit und Handhabung). Weiterhin erfordert die adäquate Nutzung der Messgeräte, dass der Patient in der Handhabung des jeweiligen Gerätes sowie der Umsetzung der Messwerte für seine individuelle Therapie gut geschult wird.

Die AGDT hat deshalb eine Stellungnahme zu diesem Versorgungsvertrag verfasst und an diabetesDE weitergeleitet. diabetesDE wird eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlichen. Die vollständige Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft ist für Mitglieder der AGDT auf der Homepage abrufbar.